Stadtpolitik

Der Fürstenfelder Stadtrat

Dem Fürstenfelder Gemeindevorstand (Stadtrat) gehören folgende Personen an:

Bürgermeister Franz Jost

Bürgermeister Franz Jost (ÖVP)

Unternehmer
Jahrgang 1970
Augustinerplatz 7
8280 Fürstenfeld
T: +43 3382 52401-12
M: +43 664 3410284
E: franz.jost@fuerstenfeld.gv.at

Gemeinderat Roland Gogg (ÖVP)

1. Vizebürgermeister Roland Gogg (ÖVP)

Stadtservice-Leiter
Jahrgang 1971
Stadtbergen 22
8280 Fürstenfeld
M: +43 664 2637607
E: rolandff@gmx.at

2. Vizebürgermeister Harald Peindl (Grüne)

2. Vizebürgermeister Harald Peindl (Grüne)

Unternehmer
Jahrgang 1961
Bergkammstraße 8
8280 Fürstenfeld
M: +43 699 11992274
E: harald.peindl@gruene-fuerstenfeld.at

Finanzstadtrat Christian Sommerbauer

Finanzstadtrat Christian Sommerbauer (ÖVP)

Gärtnermeister
Jahrgang 1977
Altenmarkt 242
8280 Altenmarkt b. Fürstenfeld
M: +43 664 4209552
E: sommerbauer@hotmail.com

Stadtrat DI Christian Schandor (FPÖ)

Stadtrat DI Christian Schandor (FPÖ)

HTL-Lehrer
Jahrgang 1974
Mühlbreitenstraße 62a
8280 Fürstenfeld
M: +43 699 11230778
E: christian.schandor@gmx.at

Aufgaben und Zuständigkeiten des Stadtrates

Dem Stadtrat obliegen:

  • Die Vorberatung und Antragstellung der zum Wirkungskreis des Gemeinderates gehörenden Angelegenheiten, sofern hierfür nicht besondere Ausschüsse zuständig sind.
  • Der Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen im Rahmen des Voranschlages bis zu einem Betrag von drei Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres
  • Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Rahmen des Voranschlages, wenn die Kosten (bei regelmäßig wiederkehrenden Vergaben die jährlichen Kosten) drei Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichenGemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres nicht übersteigen
  • Die gänzliche oder teilweise Abschreibung zweifelhafter oder uneinbringlicher Forderungen öffentlicher oder privatrechtlicher Natur sowie die Gewährung einer Nachsicht oder einer Zahlungserleichterung fälliger Abgabenschuldigkeiten über vier Wochen
  • Die Gewährung von Subventionen im Rahmen des Voranschlages im Einzelfall bis zu einem Betrag von 0,2 Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres, höchstens jedoch € 10.000,-
  • Das Einschreiten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden, sofern dies nicht zur laufenden Verwaltung gehört, die Bestellung von Rechtsvertretern sowie Stellungnahmen im Anhörungsverfahren in bestimmten Angelegenheiten
  • Die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinde, ausgenommen die laufende Verwaltung
  • Der Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen
  • Die Gewährung von Gehaltsvorschüssen bis zu drei Monatsbezügen. unbeschadet des Dienstposten- oder Stellenplans die Aufnahme von Personen, die fallweise, insbesondere zur Erleichterung der Urlaubsabwicklung, für Krankenstandsvertretungen oder die als Saisonarbeiter auf die Dauer von mehr als drei und höchstens acht Monaten
    oder als Ferialarbeiter länger als einen Monat, längstens jedoch bis zu zwei Monaten aufgenommen werden, deren Kündigung sowie Entlassung
  • Dem Gemeindevorstand (Stadtrat) obliegt ferner die Beschlussfassung in allen übrigen, ihm gesetzlich ausdrücklich vorbehaltenen Angelegenheiten
  • Dem Finanzstadtrat obliegt die Kassengebarung und Rechnungsführung. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates) sind für die Erfüllung ihrer dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugehörigen Aufgaben
    dem Gemeinderat verantwortlich